Meine Ausschüsse in der Hamburgischen Bürgerschaft:

Stadtentwicklungsausschuss

Themen des Stadtentwicklungsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft sind alle Fragen der Stadtplanung und des Bauens, die von überregionaler Bedeutung sind.

 

Während die Erstellung von einzelnen Bebauungsplänen den Bezirken obliegt, werden im Stadtentwicklungsausschuss Dinge von gesamtstädtischer Bedeutung, wie die Hamburgische Bauordnung oder aber Rahmenpläne für die bauliche und infrastrukturelle Entwicklung von Gebieten in unserer Stadt behandelt. Hinzu kommen Themen wie das Wohnungswesen und die Wohnungspolitik, die Förderung des Wohnungsbaus, sowie die ministeriellen Aufgaben der Stadterneuerung und die Bodenordnung.

Die Landesplanung und Raumordnungspolitik umfasst z.B. die Regionalplanung und regionale Zusammenarbeit mit den Nachbarländern sowie die Bauleitplanung und Landschaftsplanung im gesamtstädtischen Interesse. Dazu zählen städtebauliche und landschaftsplanerische Konzepte und Projekte insbesondere im Rahmen des städtebaulichen Leitprojektes „Sprung über die Elbe“ oder aber die Vorbereitung und Begleitung von EU-Projekten mit Raumbezug.

Fachausschuss für Stadtentwicklung

Sitzungskalender


Familien-, Kinder- und Jugendausschuss

Der Familien-, Kinder- und Jugendausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft behandelt alle Fragen zu diesen Themen,  die von gesamtstädtischer Bedeutung sind.

Fachausschuss für Familien, Kinder und Jugend

Sitzungskalender


Justiz-und Datenschutzausschuss

Schwerpunkte des Justizausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft bilden die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit unserer Gerichte und der Justizvollzug in Hamburg.

 

Datenschutz steht im Zeichen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Das setzt voraus, dass im Grundsatz jede Bürgerin und jeder Bürger darüber entscheidet, wer die persönlichen Informationen und Daten bekommt und was mit ihnen geschehen soll. Im Datenschutzausschuss geht es darum, die verschiedenen Interessen in einen guten Ausgleich zu bringen und dabei dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ausreichend Raum zu lassen.


Fachausschüsse: Die fachliche Arbeit

 

Zusammensetzung

Die Bürgerschaft bestimmt mit der Einsetzung der Ausschüsse zugleich die Zahl der Ausschuss-Mitglieder. In den Ausschüssen sind die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke in der Bürgerschaft vertreten. Jede Fraktion stellt mindestens ein Mitglied. Auch bei der Wahl der Ausschussvorsitzenden spiegeln sich die Mehrheitsverhältnisse in der Bürgerschaft wider. Die Arbeitsbereiche der Ausschüsse entsprechen dabei der Aufgabenverteilung der Behörden, was den Grundsatz der parlamentarischen Kontrolle der Regierungstätigkeit verdeutlicht.

 

Aufgaben

Um ihre vielfältigen Aufgaben bewältigen zu können, setzt die Bürgerschaft ständige Ausschüsse ein. In diesen wird ein wesentlicher Teil der parlamentarischen Arbeit geleistet. Hier kommen die Expertinnen und Experten der Fraktionen zusammen. Sie bereiten vor allem die Beratung und Beschlussfassung des Plenums fachlich und politisch vor.

 

Arbeitsweise

Überwiegend bekommen die Ausschüsse Anträge und Gesetzesvorlagen aus dem Plenum zur weiteren Beratung und Bearbeitung auf den Tisch. Aber sie können im Rahmen des Selbstbefassungsrechts auch bestimmte Themen selber aufgreifen. An den Sitzungen beteiligen sich die zuständigen Senats- und Behördenvertreterinnen und -vertreter. Der Debattenstil ist hier oft sachorientierter als im Plenum.


Die Ausschüsse können öffentliche Anhörungen organisieren, die der Meinungsbildung der Ausschussmitglieder dienen. Neben den Sachverständigen sowie Interessenvertreterinnen und -vertretern, die oft zur Stellungnahme aufgefordert werden, hat bei einem solchen Anhörverfahren jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht, angehört zu werden. Termine von öffentlichen Anhörverfahren werden in der Tagesordnung der Ausschüsse veröffentlicht.

Die Ausschüsse können zur Vorbereitung ihrer Arbeit Unterausschüsse mit bestimmten Aufträgen einsetzen.

Das Ergebnis ihrer Beratungen fassen die Ausschüsse der Bürgerschaft in einem schriftlichen Bericht zusammen, der die im Ausschuss vertretenen Meinungen und die Gründe für gefasste Empfehlungen wiedergeben soll. 

Ein besonders wichtiger Ausschuss ist der Eingabenausschuss, der die an die Bürgerschaft gerichteten Bitten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern verantwortlich bearbeitet.

Alle Ausschüsse tagen - mit Ausnahme des Eingabenausschusses - in der Regel öffentlich. Besucher können ohne Anmeldung daran teilnehmen.