In der 21. Wahlperiode hat die Hamburgische Bürgerschaft 121 Abgeordnete, die am 15. Februar 2015 in freier und geheimer Wahl für fünf Jahre nach dem sogenannten personalisierten Verhältniswahlrecht gewählt wurden. Hamburg ist in 17 Wahlkreise eingeteilt, aus denen 71 der 121 Abgeordneten in das Parlament entsandt wurden. Die übrigen 50 Abgeordneten wurden über Landeslisten der Parteien und Wählervereinigungen gewählt.
Laut Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg sind die Abgeordneten Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes, nur ihrem Gewissen unterworfen und nicht an Aufträge gebunden. Diese Unabhängigkeit der Abgeordneten wird durch das Freie Mandat, Immunität sowie den Anspruch auf eine angemessene Entschädigung geschützt. Die Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft sind verpflichtet, ihr Amt nicht zu missbrauchen oder sich persönliche Vorteile zu verschaffen. Sie müssen außerdem ihren Wohnsitz in Hamburg haben. Ihre Rechte und Pflichten sind im Hamburgischen Abgeordnetengesetz festgelegt.
Eine Bindung der Abgeordneten an Entscheidungen ihrer Partei oder Fraktion gibt es nicht. Das Freie Mandat ermöglicht den Abgeordneten, bei ihrer politischen Aufgabe ein breites Spektrum von Meinungen und Interessen einzubeziehen, ohne der parteilichen Einflussnahme ausgesetzt zu sein. Der Kontakt zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Gewählten ist Grundlage für diese Aufgabe. Häufig sind die Abgeordneten dazu in „ihren“ Stadtteilen vor Ort, besuchen Veranstaltungen und bieten Sprechstunden in ihren Abgeordnetenbüros an.
Die Hamburgische Bürgerschaft ist kein Vollzeitparlament. Grundsätzlich kann daher jeder Abgeordnete bzw. jede Abgeordnete seinen bzw. ihren Beruf weiter ausüben. Es gibt allerdings einige wenige Ausnahmen hinsichtlich der Unvereinbarkeit von Mandat und Ämtern im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. in Unternehmen mit Beteiligung Hamburgs. Um Beruf und Mandat zeitlich koordinieren zu können, beginnen die Sitzungen erst am Nachmittag. Der Vorteil des sogenannten „Teilzeitparlamentes“ liegt in der Verwurzelung der Abgeordneten in der Berufswelt.
Die einzelnen Abgeordneten können sich im Plenum zu Wort melden, abstimmen und an allen Ausschusssitzungen teilnehmen sowie mündliche und schriftliche Anfragen zu öffentlichen Angelegenheiten an den Senat richten. Um Anträge oder Gesetzesentwürfe einzureichen, Einsicht in Senatsakten zu erhalten oder das Einsetzen von Untersuchungsausschüssen zu beantragen, bedarf es eines Zusammenschlusses mehrerer Abgeordneter - das sind die Fraktionen oder Gruppen, zu denen sich die Abgeordneten einer Partei oder gleicher politischer Überzeugung zusammenschließen.
Von ihren Fraktionen werden die Abgeordneten auch als Mitglieder der Fachausschüsse benannt. Dort werden Anträge und Gesetzentwürfe oder auch bestimmte Themen intensiv beraten und damit für die Beschlüsse der Bürgerschaft vorbereitet.
Die Debatten der Hamburgischen Bürgerschaft werden direkt aus dem Plenum im Internet übertragen. Die Sitzungen beginnen um 15 Uhr und enden gegen 22 Uhr. Die Übertragung kann nur während der Sitzungszeiten ab 15 Uhr empfangen werden.
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